| Sie können einem wirklich den letzten Nerv rauben, unsere Freunde vom TÜV. Guter Dinge fährt der gesetzestreue Opelfahrer zur KFZ-Prüfstelle um sich seine neuesten Erungenschafften eintragen zu lassen. Ob Breitreifen,
Gewindefahrwerke, Motorumbauten oder der Einbau eines polierten Alufkäfigs - das Herz des Prüfers beginnt aufgeregt zu schlagen, um dann mit den Worten “ne,ne so typisieren wir das sicher nicht” dem Fahrzeugbesitzer einen schikanösen “Mängelbericht” zu überreichen, was denn alles nicht in Ordnung sei. Also rasch die “Mängel” behoben und wieder ab zum TÜV - *Überraschung * - da gibts ja wieder einen Nachschub an neuen Mängeln: die Räder stehen ja bei den Radkästen um 0,27mm vor, oder das Fahrzeug ist auf einmal total illegal tief, weil es nur eine Bodenfreiheit von 10,8 cm hat, was ja nun wirklich vieeel zu tief ist :). Klar, manchereiner von uns weiß, wie man die “Götter vom TÜV” besänftigen kann, oder er hat schlichtweg Glück und erwischt einen Prüfer der das Fahrzeug abnimmt so wie es ist.
Grundsätzlich gelten im gesamten EU-Raum die gleichen Vorschriften was die Abnahme von Sonderum- und anbauten an PKW´s betrifft. Unsere österreichischen TÜV-Prüfer sind aber nicht besonders interressiert an den diktierten Vorschriften der EU und bekommen dabei Schützenhilfe vom Verkehrsministerium, welches durch einen neuen Erlass festlegt wie diese Vorschriften bei uns in good old Austria anzuwenden und zu interpretieren sind. Seit 1.1.2002 werden Breitreifen über 195mm
Breite bzw. Breitreifen in Verbindung mit Fahrwerkstieferlegung nur mehr über einen Ziviltechniker bzw. TÜV-Österreich eingetragen. Eine Liste der Ziviltechniker findest du hier. Die amtlichen Vorraussetzungen für eine eintragungsfähige Fahrwerkstieferlegung sind hier zu finden. |